Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Hundepension Schmidt verpflichtet sich, den Hund bzw. die Hunde des Kunden für den vereinbarten Zeitraum artgerecht unterzubringen, zu betreuen und zu versorgen. Die Betreuung umfasst die Versorgung mit Futter und Wasser, regelmäßige Auslaufmöglichkeiten sowie die allgemeine Beaufsichtigung des Tieres. Das Bringen und Abholen des Tieres ist ausschließlich während der Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf unserer Webseite (https://hundepension-schmidt.de/) zu finden. Eine Buchungsanfrage kann durch den Kunden persönlich, telefonisch, über unsere Webseite oder per E-Mail erfolgen. Erst mit schriftlicher Buchungsbestätigung durch die Hundepension Schmidt kommt der Vertrag zustande.

§ 2 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die aktuellen Preise für die von der Hundepension Schmidt erbrachten Leistungen sind auf der Webseite der Hundepension Schmidt. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung für Unterbringung, Betreuung, zusätzlich gebuchte Services und Futterkosten ist bei Abholung des Tieres durch Sie in bar oder per Überweisung zu entrichten. Solange die Vergütung durch Sie nicht beglichen wurde, habe ich das Recht zur Verweigerung der Herausgabe des Tieres. Bei einer vorzeitigen Abholung Ihres Tieres besteht Ihrerseits kein Anspruch auf Rückerstattung der vereinbarten Vergütung.

§ 3 Stornierungsbedingungen
Die Buchung eines Pensionsplatzes ist verbindlich. Da eine kurzfristige Neuvergabe oft nicht möglich ist, gelten im Falle einer Stornierung folgende Gebühren: Bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: 25% des vereinbarten Gesamtpreises Bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 50% des vereinbarten Gesamtpreises Bis 3 Tage vor Betreuungsbeginn: 75% des vereinbarten Gesamtpreises 2 Tage oder weniger vor Betreuungsbeginn: 100% des vereinbarten Gesamtpreises Stornierungen müssen in Textform erfolgen und sind erst nach unserer Bestätigung wirksam. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der Tag des Eingangs Ihrer Stornierungsmitteilung bei uns.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Sie versichern die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der von Ihnen mitgeteilten Angaben, die ich zur Grundlage meiner Dienstleistung an Ihrem Tier nehme. Sie legen mir jeweils mit Übergabe des Tieres einen gültigen Impfpass vor und versichern die Aktualität der von Ihnen angegebenen Impfungen. Der Hundehalter ist verpflichtet, über Verhaltensauffälligkeiten des Hundes (Aggressivität, Flucht- und Meideverhalten, Schreckhaftigkeit etc.) zu informieren. Sie bestätigen, dass Ihr Hund ein aktuell wirksames Floh- und Zeckenpräparat erhalten hat und regelmäßig entwurmt wird bzw. eine regelmäßige Kotuntersuchung durchgeführt wird. Sie legen mir eine Kopie eines aktuellen Versicherungsscheins Ihrer Haftpflichtversicherung für das Tier vor.

§ 5 Erkrankungen und tierärztliche Behandlung
Für den Fall einer während der Unterbringung auftretenden Krankheit des Tieres oder auch eines bereits begründeten Verdachts einer Krankheit, oder im Falle sonstigen Anscheins der Erforderlichkeit, bin ich Ihrerseits ermächtigt und beauftragt, einen Tierarzt zu konsultieren. Den im Einzelfall erforderlichen Behandlungsvertrag mit dem Tierarzt bin ich in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung zu schließen bevollmächtigt. Sollte ich in eigenem Namen eine erforderliche Tierarztbehandlung beauftragen, so haben Sie mir die hierdurch anfallenden Aufwendungen zu erstatten.

§ 6 Haftung für Schäden durch das Tier
Sämtliche Schäden, die das in unsere Obhut genommene Tier während dieser Zeit an meinen oder fremden Sachen verursacht oder Menschen zufügt, sind von Ihnen als Auftraggeber zu tragen, es sei denn, die Schädigungen sind das Ergebnis einer meinerseits begangenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vernachlässigung meiner Pflichten aus diesem Vertrag. Sollte ich von Dritten wegen solcher Schäden in Anspruch genommen werden, so stellen Sie mich von der Inanspruchnahme frei. Sollten Sie als Auftraggeber gleichzeitig Versicherungsnehmer einer Hundehalterhaftpflichtversicherung sein, so treten Sie mit Abschluss des Pensionsvertrages etwaige Deckungsansprüche hieraus für während der Zeit des Aufenthalts Ihres Tieres von diesem verursachte Schäden an mich ab. Ich nehme die Abtretung zeitgleich an.

§ 7 Haftungsbeschränkungen der Hundepension
Ich übernehme eine Haftung für Schäden oder sonstige Beeinträchtigungen jeglicher Art, die Ihrem Tier während der Zeit seines Aufenthaltes bei mir zustoßen, oder die sich an weiteren Sachen ereignen, die Sie mit dem Tier zusammen in meine Obhut gegeben haben, nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens. Hiervon umfasst sind beispielsweise das Versterben des Tieres, Verletzungen, Erkrankungen, Folgen der Magendrehung, Verhaltensstörungen oder ungewollte Deckung durch ein anderes Tier. Die Hunde haben die Möglichkeit, in den Ausläufen mit anderen Hunden zu spielen. Trotz sorgfältiger Auswahl und Überprüfung des Sozialverhaltens der Hunde kann es dabei zu Verletzungen kommen. Der Hundehalter bestätigt, über diese Risiken informiert worden zu sein. Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Form für diejenigen Personen, die ich zur Erfüllung meiner Pflichten aus diesem Vertrag einsetze. Maßstab für mein pflichtgemäßes Handeln sind insbesondere die Ihrerseits erklärten Angaben zu Ihrem Tier. Keinerlei Haftung meinerseits besteht in Fällen höherer Gewalt. Höhere Gewalt umfasst Naturkatastrophen, Stromausfälle oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Hundepension liegen.

§ 8 Nicht abgeholte Tiere
Ist es dem Hundehalter nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies umgehend mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthalts ist eine zusätzliche Gebühr von € 20,00 pro Tag zu entrichten. Sofern Sie als Auftraggeber auch Eigentümer des uns in Obhut gegebenen Tieres sind, erklären Sie bereits heute für den Fall, dass Sie das Tier nicht bis spätestens vier Wochen nach ursprünglich vereinbarter Abholung wieder bei uns entgegennehmen, dass Sie das Eigentum am Tier im Wege der Schenkung auf mich übertragen. Diese Bestimmung gilt nur unter der Voraussetzung, dass ich Ihnen zwei Wochen vor Ablauf dieser 4-Wochenfrist nochmals unter Fristsetzung von zwei Wochen in Textform eine Erinnerung zur Abholung Ihres Tieres habe zukommen lassen, in der ich Sie auf die nach Ablauf der 4-Wochenfrist erfolgende Schenkung und Übereignung hingewiesen habe. Ich nehme die aufschiebend bedingte Schenkung und die Eigentumsübertragung bereits heute an.

§ 9 Datenschutz
Mit Ihrer Buchungsanfrage erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke dieses Vertrages einverstanden. Mit Ihrer Zustimmung dürfen Fotos Ihres Hundes auf unserer Homepage oder Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Sie können Ihre Anmeldung für den E-Mail-Newsletter nachträglich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen, indem Sie mir hierzu eine kurze Nachricht in Textform zukommen lassen.

§ 10 Mitgebrachte Gegenstände
Die Hundepension Schmidt übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände wie Decken, Körbchen, Spielzeuge, Leinen oder andere persönliche Gegenstände des Hundes. Der Hundehalter trägt die Verantwortung für den Zustand und die Sicherheit der mitgebrachten Gegenstände während des Aufenthalts des Hundes. Sollte ein mitgebrachter Gegenstand beschädigt oder verloren gehen, ist jegliche Haftung der Hundepension ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens der Hundepension.

§ 11 Hunde-Ernährungsberatung
Die Ernährungsberatung dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Der Hundehalter ist verpflichtet, gesundheitliche Probleme seines Hundes vorab mitzuteilen. Die Hundepension Schmidt übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Folgen, die durch die Umsetzung der Beratungsempfehlungen entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Kosten für die Ernährungsberatung sind vor Beginn der Beratung in bar oder per Überweisung zu entrichten. Stornierungen der Ernährungsberatung sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach wird die volle Gebühr fällig.

§ 12 Welpenberatung
Die Welpenberatung umfasst allgemeine Hinweise zur Erziehung, Pflege und Haltung von Welpen. Sie ersetzt keine professionelle tierärztliche oder verhaltenstherapeutische Beratung. Der Hundehalter ist verantwortlich für die Umsetzung der Empfehlungen. Die Hundepension Schmidt haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Anwendung entstehen, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Kosten für die Welpenberatung sind vor Beginn der Beratung in bar oder per Überweisung zu entrichten. Stornierungen der Welpenberatung sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach wird die volle Gebühr fällig.

§ 13 Hundetraining
Das Hundetraining erfolgt auf Grundlage moderner tierpsychologischer Erkenntnisse und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des Hundes. Der Hundehalter ist verpflichtet, vor Beginn des Trainings über Verhaltensauffälligkeiten oder gesundheitliche Einschränkungen des Hundes zu informieren. Eine Erfolgsgarantie für das Training wird nicht übernommen, da der Erfolg maßgeblich von der konsequenten Umsetzung durch den Hundehalter abhängt. Die Kosten für das Hundetraining sind vor Beginn der Beratung in bar oder per Überweisung zu entrichten. Bei Abbruch des Trainings durch den Hundehalter wird keine Rückerstattung gezahlter Gebühren gewährt. Einzelstunden können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Danach wird der volle Betrag berechnet.

§ 14 Haftung bei Zusatzdienstleistungen
Die Hundepension Schmidt haftet bei der Durchführung von Zusatzdienstleistungen wie Ernährungsberatung, Welpenberatung und Hundetraining nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Der Hundehalter/Kunde trägt die Verantwortung für die Umsetzung der im Rahmen der Zusatzdienstleistungen gegebenen Empfehlungen und Maßnahmen. Die Hundepension Schmidt übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Anwendung oder Abweichungen von den Empfehlungen entstehen. Es wird keine Garantie für den Erfolg der Zusatzdienstleistungen übernommen, da dieser maßgeblich von der Mitwirkung und konsequenten Umsetzung durch den Hundehalter abhängt.

§ 15 Schlussbestimmungen
Mündliche Abreden zu einem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Ausschließlicher Erfüllungsort für Ansprüche aus dieser Vereinbarung ist Lehrte. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Lehrte vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Aktualisiert: 01.08.2025